Zusammenarbeit Elternhaus und Schule: Kaybergschule Erlenbach

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Zusammenarbeit Elternhaus und Schule

Zum Wohle der Schülerinnen und Schüler ist eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit von Eltern und Schule besonders wichtig. Aus diesem Grund wurden das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten im Schulgesetz für Baden Württemberg verankert. Die Eltern nehmen dieses in der Klassenpflegschaft, in den Elternvertretungen und in der Schulkonferenz wahr. Aber es gibt auch viele weitere Möglichkeiten, sich ins Schulleben einzubringen, wie z.B. Planung und Begleitung von gemeinsamen Aktivitäten einzelner Klassen; Unterstützung bei schulischen Veranstaltungen; als auch die Durchführung von eigenen schulischen Aktivitäten.

Klassenlehrkräfte und Fachlehrkräfte

Die Klassenlehrkraft ist die der erste Ansprechpartnerin der Kinder und Eltern für alle schulischen Fragen, die über die Inhalte der einzelnen Fächer hinausgehen. In den Klassenkonferenzen und den jeweiligen Elterngesprächen der förderbedürftigen Kinder werden mögliche Fördermaßnahmen besprochen. Selbstverständlich stehen für fachbezogene Fragen in gleicher Weise die Fachlehrkräfte zur Verfügung.

Beratungslehrkraft

Die Beratungslehrerin der Kaybergschule Frau Schultheiß wird auf Wunsch der Eltern oder auf Vorschlag der Lehrkraft zur Hilfestellung in folgenden Fällen: z.B. Lernschwierigkeiten, AD(H)S, Dyskalkulie, LRS und Hochbegabung, in Diskretion kontaktiert.

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage die Kontaktdaten der aktuellen Beratungslehrkraft zur Verfügung.

Funktionen und Aufgaben des Elternbeirats

In Baden-Württemberg, Deutschland, spielt der Elternbeirat an Grundschulen eine wichtige Rolle bei der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und der Schulleitung. Hier sind einige spezifische Aspekte der Funktion und Aufgaben des Elternbeirats an Grundschulen in Baden-Württemberg:

  1. Wahl des Elternbeirats: Die Eltern wählen den Elternbeirat in der Regel alle zwei Jahre. Jede Klasse wählt einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter. Diese Klassenelternvertreter bilden gemeinsam den Elternbeirat.

  2. Mitwirkung in der Schulkonferenz: Der Elternbeirat ist in der Schulkonferenz vertreten, einem Gremium, das wichtige schulische Entscheidungen trifft. Dazu gehören Fragen zur Schulorganisation, zur Schulordnung, zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern sowie zur Auswahl von Lehrmaterialien.

  3. Förderung der Zusammenarbeit: Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und der Schulleitung. Dies geschieht durch regelmäßige Treffen und den Austausch von Informationen, um das Verständnis für die Bedürfnisse und Anliegen aller Beteiligten zu fördern.

  4. Organisation von Veranstaltungen: Der Elternbeirat kann die Organisation von schulischen Veranstaltungen unterstützen oder selbst initiieren. Dazu gehören beispielsweise Elternabende, Infoveranstaltungen, Schulfeste und andere Aktivitäten, die das Gemeinschaftsgefühl stärken.

  5. Förderung von Schulprojekten: Der Elternbeirat kann sich aktiv an schulischen Projekten beteiligen und die Schule bei der Umsetzung unterstützen. Dies kann finanzielle Unterstützung, aber auch die Bereitstellung von freiwilliger Arbeitskraft für bestimmte Projekte umfassen.

  6. Vertretung der Interessen der Eltern: Der Elternbeirat ist Ansprechpartner für die Elternschaft. Er nimmt deren Anliegen und Fragen entgegen, gibt sie an die Schulleitung weiter und setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Eltern ein.

  7. Information der Eltern: Der Elternbeirat informiert die Eltern über schulische Angelegenheiten, wichtige Termine und relevante Entwicklungen. Dies geschieht in der Regel durch Elternbriefe, Aushänge oder auch persönliche Gespräche.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Aufgaben und Befugnisse des Elternbeirats in Baden-Württemberg durch das Schulgesetz und die Schulordnung des Landes geregelt sind. Eltern, die sich für eine Mitarbeit im Elternbeirat interessieren, sollten sich mit den lokalen Regelungen vertraut machen und aktiv an den Elternversammlungen teilnehmen.