Wir sagen jetzt schon: „Vielen Dank für die tolle Unterstützung!“
Zum Wohle der Schülerinnen und Schüler ist eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit von Eltern und Schule besonders wichtig. Aus diesem Grund wurden das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten im Schulgesetz für Baden Württemberg verankert. Die Eltern nehmen dieses in der Klassenpflegschaft, in den Elternvertretungen und in der Schulkonferenz wahr. Aber es gibt auch viele weitere Möglichkeiten, sich ins Schulleben einzubringen, wie z.B. Planung und Begleitung von gemeinsamen Aktivitäten einzelner Klassen; Unterstützung bei schulischen Veranstaltungen; als auch die Durchführung von eigenen schulischen Aktivitäten.
Klassenlehrerin / Klassenlehrer
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer ist die / der erste Ansprechpartnerin / Ansprechpartner der Schüler und Eltern für alle schulischen Fragen, die über die Inhalte der einzelnen Fächer hinausgehen. In den Klassenkonferenzen und den jeweiligen Eltern der förderbedürftigen Kinder werden mögliche Fördermaßnahmen besprochen.
Feststellung von Förderbedarf
- Beobachtungen in einer Klassenkonferenz vorstellen und mit anderen Beobachtungen vergleichen.
- Elterngespräch über die Beobachtungen.
- Ausschließen eventueller körperlicher Beeinträchtigungen durch den Arzt: z. B., Hörfehler, Sehfehler, motorischen Behinderung
- Zuziehen des Beratungslehrers – Feststellen einer Begabungsstruktur. Vergleich mit den Beobachtungen und Ergebnissen aus dem Unterricht.
Daraus resultieren folgende Fördermöglichkeiten, je nach Ausprägung des Förderbedarfs auf Grund der Voruntersuchungen:
- Spezielle Zusatz –oder Ergänzungsaufgaben im allgemeinen Unterricht oder auch für Zuhause
- Förderung eventueller Stärken in anderen Bereichen, damit bei dem Schüler die Motivation möglichst erhalten bleibt.
- Gesonderte Verfahren zur Leistungsmessung: z. B. einfachere oder andere Testformen
- Teilnahme an vorhandenen Stützkursen an der Schule mit spezieller Förderung nach Absprache mit dem Lehrer des Schülers.
- Anforderung einer Lehrkraft der passenden Förderschule, damit der Schüler ambulant von einem speziell ausgebildeten Lehrer mit einigen Stunden gefördert wird.
- Antrag auf Aufnahme in eine Förderschule
Wichtig ist grundsätzlich bei jeder Maßnahme die Zusammenarbeit mit den Eltern und den Kollegen.
Beratungslehrerin
Die Beratungslehrerin der Kaybergschule Frau Schultheiß wird auf Wunsch der Eltern oder auf Vorschlag der Lehrerinnen und Lehrer zur Hilfestellung in folgenden Fällen: z.B. Lernschwierigkeiten, AD(H)S, Dyskalkulie, LRS und Hochbegabung, in Diskretion kontaktiert.
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die Schulpsychologische Beratungsstelle berät Eltern, Schülerinnen und Schüler in Fragen zu Lern- und Leistungsschwierigkeiten, z.B. Lernblockaden, Über- und Unterforderung; Aufmerksamkeitsschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten; Verhaltensauffälligkeiten; Fragen zur Schullaufbahn, z.B. Einschulung, Schulwechsel, Klassenwechsel, Fragen des zweiten Bildungsweges; Fragen zu schulisch-sozialen Situationen, z.B. Konflikte zwischen Schülerinnen / Schüler, Konflikte zwischen Eltern und Lehrkraft, Mobbing, Schuldistanz; Fragen zu emotionalen Belastungen und Ängsten, z.B. Prüfungsangst, Schulangst, Schulphobie.
Schulpsychologische Beratungsstelle Heilbronn
(im Behördenzentrum Fleiner Tor)
Rollwagstraße 16
74072 Heilbronn
07131 64377-62
07131 64377-60
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Beratung- und Hilfsangebote im Raum Heilbronn
Eine Übersicht über Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien im Raum Heilbronn gibt es hier:
Suchtkoordinationsstelle für den Landkreis Heilbronn
Lerchenstraße 40
74064 Heilbronn
07131 994-1196
07131 994-831196
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